Haushalt

Haushaltssatzung der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König am 04.05.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt 

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
mit einem Saldo von

mit einem Fehlbetrag von

  24.908.615 €
- 25.479.298 €
     - 570.683 €


              900 €
     - 525.100 €
     - 524.200 €

  - 1.094.883 €


im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen 
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf
mit einem Saldo von 

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von
festgesetzt.
       156.684 €



       855.300 €
  - 3.298.610 €
  - 2.443.310 €

    2.362.310 €
  - 1.345.074 €
    1.017.236 €

  - 1.269.390 €


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.362.310 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.710.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 5


 

1. Grundsteuer
        a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

        b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2. Gewerbesteuer auf

730 v.H.

730 v.H.

405 v.H.


§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 04.05.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Für die Bewirtschaftung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen gilt die als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.


Bad König, den 06.05.2023

Der Magistrat der Stadt Bad König

Axel Muhn, Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung, 64711 Erbach, den 06. Oktober 2023
Magistrat der Stadt Bad König
Schlossplatz 3
64732 Bad König

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2023; beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 4. Mai 2023

Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2023:


    a) zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung,


    b) zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von


                                                                                              2.362.310 €
                                    (in Worten: zwei Millionen dreihundertzweiundsechzigtausenddreihundertzehn Euro),

        gemäß § 103 Abs. 2 HGO

    c) zu der Festsetzung des in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von


                                                                                             5.710.000 €
                                                            (in Worten: fünf Millionen siebenhundertzehn Euro)

        gemäß § 102 Abs. 4 HGO

        und


    d) zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von


                                                                                            3.000.000 €
                                                                           (in Worten: drei Millionen Euro)

        gemäß § 105 Abs. 2 HGO

Im Auftrag

Sarina Hildmann

Leitende Verwaltungsdirektorin


Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.10.2023 bis 24.10.2023 im Rathaus, der Stadt Bad König, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Zimmer OG 4, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bad König, den 10.10.2023
Muhn, Bürgermeister