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Haushalt
Haushaltssatzung der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König am 11.03.2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Saldo von im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Saldo von mit einem Fehlbetrag von | - 22.264.960 € 22.780.777 € - 515.817 € 0 € 408.200 € - 408.200 € - 924.017 € |
Der Fehlbetrag kann durch Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden.
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf mit einem Saldo von Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf mit einem Saldo von mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von festgesetzt. | 21.740 € 1.947.882 € - 7.918.579 € - 5.970.697 € 5.970.697 € - 1.144.600 € 4.826.097 € - 1.122.860 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.970.697 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.100.00 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer für land- forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf | 580 v.H. 580 v.H. 395 v.H. |
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 8
Für die Bewirtschaftung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen gilt die als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.
Bad König, den 12.03.2021
Der Magistrat der Stadt Bad König
Axel Muhn, Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach den §§ 92 Abs. 5 Ziffer 2, 102 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung, 64711 Erbach, den 15. Juli 2021.
Magistrat der Stadt Bad König
Schlossplatz 3
64732 Bad König
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2021
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO):
a) die Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung,
b) den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite gemäß § 103 Abs. 2 HGO in Höhe von
5.970.697 €
(in Worten: fünf Millionen neunhundertsiebzigtausendsechshundertsiebenundneunzig Euro)
c) den Gesamtbetrag der in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 102 Abs. 4 HGO in Höhe von
4.100.000 €
(in Worten: vier Millionen hunderttausend Euro)
und
d) den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
5.000.000 €
(in Worten: fünf Millionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
Im Auftrag
Sarina Hildmann
Leitende Verwaltungsdirektorin
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02. August 2021 bis zum 10. August 2021 montags bis freitags on 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Bad König, Schlossplatz 3, Zimmer OG 1, öffentlich aus.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Situation der Zugang zum Rathaus nur nach vorherigen Terminvereinbarung (Tel. 06063/5009-30) möglich ist.