Melde- und Passamt

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Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister jetzt online im Internet beantragen

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des Bundesamtes für Justiz zu erreichen:

www.fuehrungszeugnis.bund.de 


Fertigstellung / Abholung von Ausweisen und Pässen

Die von Ihnen beantragten Bundespersonalausweise und Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die gesamte Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2-3 Wochen.

Unter der Telefonnummer 06063/5009-38 können Sie erfragen, ob Ihr beantragter Ausweis oder Pass abholbereit ist.

Bei Verhinderung des Antragstellers ist die Abholung eines Ausweises / Passes durch einen Dritten mittels Vollmacht möglich.


Information  zur  Ausstellung  von  Kinderreisepässen

Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden bei Beantragung eines Kinderreisepasses benötigt:

  • Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Seit dem 01.11.2005 ist jeder Kinderreisepass- unabhängig vom Alter des Kinders- mit einem Lichtbild des Kindes auszustellen. Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen. Die ortsansässigen Fotografen sind hierüber entsprechen informiert.
  • Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Antragstellung zwingend den Antrag selbst unterschreiben. Diese Unterschrift findet sich in dem Kinderreisepass wieder. Für die Kinder bis zum 10. Lebensjahr ist dieses freigestellt, wenn sie bereits schreiben können.
  • Vorlage der Geburtsurkunde oder des alten/ bisherigen Kinderausweises.
  • Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Wenn die Erklärung von beiden Elternteilen unterschrieben wurde, genügt die Vorsprache eines Elternteiles zur Antragstellung. Sollte ein Elternteil allein sorgeberechtigt sein, ist ein entsprechender Nachweis (z.B. rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgerechtserklärung abgegeben wurde etc.) vorzulegen.
  • Weiterhin werden aktuelle Angaben zur Größe und zur Augenfarbe des Kindes benötigt.

Hinweis:

Es empfiehlt sich, sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes hinsichtlich der Anerkennung des Kinderreisepasses zu informieren.

So wird zum Beispiel der deutsche Kinderreisepass seit dem 26.10.2006 nicht mehr für die visumfreie Einreise in die USA anerkannt, sofern er nach dem 25.10.2006 ausgestellt wurde. Vor dem 26.10.2006 ausgestellte Kinderreisepässe dagegen berechtigen nach wie vor zur visumsfreien Einreise in die USA.

Über die Internetadresse des Auswärtigen Amtes sind die jeweils geltenden Einreisebestimmungen zu erhalten: www.auswaertiges-amt.de . Es wird empfohlen, diese Internetseite bei Bedarf aufzurufen und die aktuellen Mitteilungen zu prüfen. Eine Prüfung durch die ausstellende Pass-bzw. Ausweisbehörde erfolgt nicht.

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