Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad König

Feststellung der Gemeindewahlleiterin über das Ausscheiden und Nachrücken einer/s Stadtverordneten gemäß § 34 KWG

Gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich Folgendes öffentlich bekannt:

Der am 14.03.2021 gewählte Bewerber der Zukunft Bad König e. V. (ZBK), Herr Karlheinz Urich, Schlossplatz 11,  64732 Bad König, ist verstorben.

Ich stelle fest, dass gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) als nächster, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Zukunft Bad König e. V. (ZBK), mit den meisten Stimmen, Herr Roland Recebs Philipp-Schmunck-Str. 12, 64732 Bad König, in die Stadtverordnetenversammlung Bad König nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Einspruch erheben.

Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Bad König, 02.07.2024


Christiane Kees,

Gemeindewahlleiterin

Wichtiger Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad König

Anlaufstellen im Falle eines flächendeckenden, langandauernden Stromausfalls (länger als 2 Stunden)

Für den Ernstfall bei einem langandauernden Stromausfall hat die Stadt Bad König folgende Vorkehrungen getroffen:
Es werden folgende 5 Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die mit Notstromaggregaten ausgestattet sind.
In diesen Anlaufstellen bekommen Sie Informationen oder auch praktische Hilfe:

- Kernstadt Bad König: Wandelhalle, Elisabethenstraße 7
- Stadtteil Fürstengrund: Dorfgemeinschaftshaus/Feuerwehrhaus, Fürstengrunder Straße 37
- Stadtteil Kimbach: Dorfgemeinschaftshaus, Im Kimbachtal 33
- Stadtteile im Kinzigtal (Etzen-Gesäß, Nieder-Kinzig, Ober-Kinzig mit Gumpersberg):
  Neue Feuerwache Kinzigtal, Ortsausgang Nieder-Kinzig Richtung Ober-Kinzig, Außenliegend 112 (Verlängerung    

  Darmstädter Straße, an der Abzweigung Pfälzer Höfe/Brombachtal)

(- Stadtteil Momart: Transfer durch die Feuerwehr nach Bad König oder Zell)

- Stadtteil Zell: Feuerwehrhaus, An der Alten Schule 4


Eine telefonische Erreichbarkeit der Einsatzleitung der Feuerwehr und der Stadtverwaltung ist im Ernstfall ebenfalls gewährleistet:
- Einsatzzentrale der Stützpunkt-Feuerwehr Bad König: 06063/4200 (Feuerwehrhaus Bad König, Jahnstraße 4)
- Stadtverwaltung Bad König: 06063/5009-0

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir bitten um Beachtung.

Der Magistrat der Stadt Bad König
Muhn, Bürgermeister

Öffentliche Toiletten in Bad König

WC-Anlage an der Minigolfanlage / Kurpark

Montag bis Sonntag: 7:00 Uhr - 20:00 Uhr


WC im Kurzentrum / Wandelhalle

Werktags: 9:00 Uhr - 17:30 Uhr (Eingang: Elisabethenstraße / Kur- und Therapiezentrum /Dialysepraxis)