Bad König ändert Straßenbeitragssystem


BAD KÖNIG. Es besteht Handlungsbedarf beim Zustand der Straßen in Bad König und den Stadtteilen, da gibt es keinen Zweifel. Auf knapp sechs Millionen Euro bezifferte Dr. Holger Hoche, der als ZBK-Fraktionsvorsitzender auch dem Bauausschuss vorsteht, jetzt in der Stadtverordnetenversammlung den Gesamtbedarf in Sachen Sanierung. Ganz genau sind es, so ergänzte Bürgermeister Axel Muhn auf Nachfrage, 5,74 Millionen Euro für die kommenden zehn Jahre. Allein,
um den Werterhalt der Straßen sicherzustellen, wären jährliche Investitionen von 380000 Euro nötig - im Haushaltsjahr
2021 waren es 120.000 Euro, so Muhn. Ermittelt wurde der Bedarf bei einem gemeinsamen Projekt zur Straßenzustandserfassung mit den Kommunen Höchst, Breuberg und Lützelbach. Die Fülle an erforderlichen Reparaturen lässt sich nur nach und nach abarbeiten - und wird künftig gemäß einstimmigem Beschluss des Parlaments in Bad König nach einem veränderten System abgerechnet: Gute drei Jahre, nachdem wie ändernorts auch in der Kurstadt die Diskussion über das Thema aufgekommen war, ist die Satzung über die sogenannten wiederkehrenden Straßenbeiträge
fertig und wird zum Jahreswechsel in Kraft gesetzt.
Vereinfacht gesagt, gilt dann folgendes Prinzip: Immer, wenn in einem festgelegten Abrechnungsgebiet eine Straße
erneuert wird, zahlen die Eigentümer aller Grundstücke in diesem Bereich einen Anteil und vermeiden dadurch,
dass im Einzelfall - der jeden selbst bei der Sanierung der „eigenen" Straße treffen kann - nur die Anwohner üppig
zur Kasse gebeten werden. Welcher Beitrag sich aus der Neuregelung für den Einzelnen ergibt, wird dabei jeweils
ganz konkret nach Abschhiss jedes Vorhabens festgelegt. Das ist eine komplexe Materie, weil in die Berechnung auch Aspekte wie etwa die im Bebauungsplan festgesetzten Vollgeschosse einbezogen werden. Außerdem bleiben zunächst Flächen außen vor, für die in jüngerer Vergangenheit Erschließungsbeiträge gezahlt wurden (diese je nach Art der erfolgten Maßnähme gestaffelte „Verschonungs"- Frist beträgt längstens 25 Jahre).
Und ganz grundsätzlich gilt:Gibt es in einem Jahr keine Straßensanierung im Abrechnungsgebiet, fällt auch kein Beitrag an, hieß es erläuternd bei der Stadt. Die hat gemäß Satzung übrigens jeweils 25 Prozent des beitragsfähigen Investitionsaufwands zu tragen, der Rest wird unmittelbar auf die Bürger umgelegt.
Erste Erfahrungen mit diesem Konstrukt und die Erkenntnis, welche finanzielle Belastung daraus im Alltag entstehen
kann, werde jedenfalls in der Kernstadt nicht allzu lange auf sich warten lassen: Dort stehen im neuen Jahr die Sanierungen der kurzen Querstraße „In den Schafackern" und der längeren Mainstraße an. Um deren Erneuerung hatte es in Bad König [wie berichtet) einige Auseinandersetzungen gegeben, weil die Bürger an der steilen Straße befürchteten, für die Erschließung des oberhalb geplanten Neubaugebiets „Am Gänsbrunnen" übermäßig zur Kasse gebeten zu werden -

eine Sichtweise, die seitens der Stadt stets zurückgewiesen worden war.
Dieser Konflikt hat sich gelegt, und jetzt sind diese beiden Straßen die ersten, die in Bad König nach dem neuen System abgerechnet werden, erläuterte Muhn. Die Kernstadt bildet dabei ein Abrechnungsgebiet, in dem alle Gmndstückseigentümer zur Zahlung für solche Vorhaben herangezogen werden. Die weiteren Abrechnungsbereiche entsprechen
jeweils den Stadtteilen - mit zwei Ausnahmen: Das von der B 45 durchschnittene Etzen-Gesäß ist in die Gebiete Nord und Süd aufgeteilt, in Zell bildet neben dem eigentlichen Ort das dortige Gewerbegebiet einen weiteren Bezirk.
Weil es pro Abrechnungsgebiet eine Landesförderung von 20.000 Euro gibt, erhält die Kurstadt für ihre elf gebildeten Bereiche 220.000 Euro Zuschuss. Zu den weiteren Beschlüssen, die an diesem Abend von den Stadtverordneten durchgängig einstimmig gefasst wurden, gehört auch die Neukalkulation der Gebühren bei der Wasserversorgung. Gute
Nachricht für die Bürger: Es wird nicht teurer. Die Wassergebühr bleibt bei brutto 2,09 Euro pro Kubikmeter, die
Grundgebühr richtet sich nach der Nenngröße der Zähler und beginnt bei 2,69 Euro pro Monat. Im Bereich Abwasser steigt die Gebühr im Bereich Niederschlagswasser von 0,44 auf 0,51 Euro je Quadratmeter bebaute und künstlich befestige Grundstücksfläche; die Schmutzwasser-Leistungsgebühr (2,65 Euro/Kubikmeter) und die Grundgebühr (1,00 Euro/Monat) bleiben unverändert.

Quelle: Odenwälder Echo