Bad König

Bad König

„Quinticha“ ist der Name, mit dem Bad König in den Jahren 820 bis 822 urkundlich erwähnt wird. Im Mittelalter war es ursprünglich Reichsbesitz und gehörte dann zum Besitz des Reichsklosters Fulda. Bad König war schon im frühen Mittelalter befestigt und Mittelpunkt eines Zentgerichts und Zentamtes. Im Jahr 1477 wurde „Künnig als Chur Maintzich Lehn“ an den Schenken Konrad von Erbach gegeben. Spätestens ab dem 16. Jahrhundert errichteten die Grafen von Erbach das Schloss Bad König im heutigen Ortskern. Gemäß der Erbachischen Landesteilung 1747 kam das Amt König in den Besitz der Grafen der Linie Erbach-Schönberg. Als Teil der Grafschaft Erbach gehörte der Ort zum Fränkischen Reichskreis. Zusammen mit der Grafschaft gelangte der Ort 1806 zum Großherzogtum Hessen. Nach Auflösung der alten Amtsstruktur 1822 fiel der Ort in den Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Höchst, nach der Reichsjustizreform von 1877 ab 1879 in den des Amtsgerichts Höchst im Odenwald.

Im Jahr 1900 fand in Bad König die Verlobung der niederländischen Königin Wilhelmina mit Herzog Heinrich zu Mecklenburg statt. Es bestanden verwandtschaftliche Beziehungen zum Grafenhaus: Wilhelminas Mutter Emma zu Waldeck und Pyrmont war eine Schwester von Gräfin Elisabeth zu Erbach-Schönberg.

Die Anfänge als Kurbad gehen auf das 19. Jahrhundert und die Entdeckung von zwei heilsamen Quellen zurück. Im Februar 1948 wurde der Gemeinde König vom Hessischen Minister des Innern das Recht zur Führung der Ortsbezeichnung „Bad-König“ verliehen. Erst im Jahr 1948 durfte sich Bad-König „staatlich anerkanntes Bad“ nennen. Die amtliche Schreibweise wurde im Juni 1952 von „Bad-König“ nach „Bad König“ geändert. Am 10. Oktober 1980 erhielt das Odenwälder Heilbad die Stadtrechte. Durch Neubauten nach 2000 (Odenwaldtherme und neue Wandelhalle) befindet sich das Kurzentrum in Modernisierung.

in Zahlen

Einwohner: 5.353

Gemarkungsfläche: 1310 ha

davon Waldfläche: 610 ha

Höhenlage: 200 m ü.d.M.

(Stand: 31.12.2022)