Wahlen

Bürgermeisterwahl der Stadt Bad König

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Bad König am 09. Juni 2024

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Juni 2024 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten                            7.723

Anzahl der Wählerinnen und Wähler                 4.660

Anzahl der gültigen Stimmen                            4.578

Anzahl der ungültigen Stimmen                             82

Die Wahlbeteiligung betrug 60,34 %.

 

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

 

Lfd.Nr.   Familien- und Rufname       Träger des Wahlvorschlages          Stimmen            %__  

01        Hofferbert, Frank            Zukunft Bad König (ZBK)                        2.815               61,49

02        Horn, Klaus-Dieter         Sozialdemokratische Partei

                                                   Deutschlands (SPD)                                 826                18,04

03        Muhn, Axel                     Einzelbewerber Muhn                               937                20,47

 

 

Auf den Bewerber Herrn Frank Hofferbert sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.

 

Damit ist

 

Frank Hofferbert

 

 zum Bürgermeister der Stadt Bad König gewählt.

 

 

Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters:

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen von dem Tag dieser Bekanntmachung ab schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Bad König, Schloßplatz 3, 64732 Bad König, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

                            

Bad König, den 11. Juni .2024                        Kees,

                                                                        Gemeindewahlleiterin

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