Änderung bei der Veröffentlichung der Standesamtlichen Nachrichten

Änderung bei den Standesamtlichen Nachrichten

Alters- und Ehejubiläen können zukünftig im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Bad König, den „Bad Königer Stadtnachrichten“ nur noch veröffentlicht werden, wenn die Jubilarin bzw. der Jubilar vorher schriftlich zustimmt.  

Hierzu bitten wir das unten abgedruckte Formular zu verwenden.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können zudem Geburten und Sterbefälle in den „Bad Königer Stadtnachrichten“ ohne Zustimmung der Eltern bzw. Hinterbliebenen ebenfalls nicht mehr veröffentlicht werden.

Eheschließungen des Standesamtes der Stadt Bad König werden, sofern die Einwilligung der Eheleute vorliegt, nach wie vor veröffentlicht

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