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Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl
Gemäß § 26 Abs. 1 Ziff. 4 und § 64 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und § 82 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König in ihrer Sitzung vom 15.04.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Die am 15.März 2026 stattgefundenen Wahlen
- zur Stadtverordnetenversammlung Bad König und
- zu den Ortsbeiräten in den Ortsbezirken Kernstadt Bad König, Etzen-Gesäß, Kimbach, Momart, Nieder-Kinzig, Ober-Kinzig und Zell
- zum Ausländerbeirat Bad König
werden für gültig erklärt.
Nach Ablauf der in § 27 KWG festgelegten Frist ist der Beschluss nunmehr rechtskräftig.
Bad König, 17. Juni 2026
Thomas König,
stellv. Gemeindewahlleiter
