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Informationen zur Wohnsitzanmeldung
Informationen zum Datenschutz im Rahmen der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung DSGV
Nachfolgend finden Sie die Datenschutzhinweise zur Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA).
Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) umgesetzt wird. Der Online-Dienst ermöglicht die digitale Anmeldung nach einem Umzug und stellt damit eine bequeme Alternative zur Wohnsitzanmeldung vor Ort dar. Das Angebot digitalisiert den gesamten Anmeldungsprozess, von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises, sowie des Reisepasses.
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Einverständniserklärung (Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO) zur Bearbeitung der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) erfasst und verarbeitet.
1. Informationen zur Verarbeitung im Online-Dienst
VERANTWORTLICHE STELLE IM SINNE DES DATENSCHUTZES
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Senatskanzlei / Amt für IT und Digitalisierung
KONTAKTDATEN DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung des Online-Dienstes elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) erfolgt unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Landes, das den Online-Dienst nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ betreibt. Informationen zu Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung im Online-Dienst finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Landes Hamburg als Betreiber für die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) unter: https://static.hamburg.de/fhh/efa-ods/dse-ewa.pdf
Die Stadt Bad König verarbeitet personenbezogener Daten ausschließlich im Rahmen des nachgelagerten Verwaltungsverfahrens zur Durchführung der Wohnsitzanmeldung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. §§ 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG) und § 8a Abs. 4 Onlinezugangsgesetz (OZG).
2. Informationen zur weiteren Verarbeitung in der Einwohnermeldestelle der Stadt Bad König
VERANTWORTLICHE STELLE IM SINNE DES DATENSCHUTZES
Magistrat der Stadt Bad König
Schlossplatz 3
KONTAKTDATEN DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c) DSGVO)
Ihre Daten werden auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO zur Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) verarbeitet. Ihre Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet.
Der Online-Dienst ruft Ihre aktuellen Meldedaten ab, übermittelt Ihre neue Anschrift an die Zuzugsmeldebehörde, stellt Ihnen eine elektronische Meldebestätigung zur Verfügung, ermöglicht die Adressumschreibung auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes und veranlasst die Versendung eines Adressaufklebers für Ihre Ausweisdokumente.
Die Sicherheit der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) hat höchste Priorität. Diese wird durch die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer per Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID – Karte sichergestellt.
Für die der Antragsplattform muss ein Nutzerkonto zur Identifizierung und Authentifizierung verwendet werden. Dabei werden die, in Ihrem Konto hinterlegten, Daten verarbeitet.
- Das Nutzerkonto „BundID“ für Privatpersonen wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zur Verfügung gestellt. Näheres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Bundesministeriums unter: https://id.bund.de/de/datasecurity
- Des Weiteren stehen – bis zur Integration in die BundID – Servicekonten für Privatpersonen, sogenannte Länderkonten, zur Verfügung. Diese finden Sie für Bayern, Bremen, Serviceportal Gemeinsam Online, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Näheres entnehmen Sie bitte den entsprechenden Datenschutzerklärungen des jeweiligen Länderkontos.
Um diesen Online-Dienst sicher zu gestalten wird eine Zwei-Faktor Authentifizierung über die Online Ausweisfunktion Ihres Personalausweises bzw. Ihrer eID-Karte genutzt. Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass nur Sie selbst in der Lage sind, unseren Dienst zu nutzen und auf Ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen. Dabei wird auch Ihre IP-Adresse verarbeitet.
Wir verarbeiten Daten über die Antragsplattform auf der Grundlage von:
- Art. 6 Abs. 1 e), a) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO; Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt; Einwilligung) i.V.m. mit § 1 des Landesdatenschutzgesetzes Hessen (HDSIG),
- §§ 1, 2 Abs. 3, 8 Online-Zugangsgesetz (OZG),
- §§ 23a, 24 Bundesmeldegesetz (BMG),
- §§ 4, 9, 10 Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung (BMeldDigiV) i.V.m. dem Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BMGAG),
- und der Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden (Meldedatenübermittlungsverordnung - MeldDüV),
- sowie in Verbindung mit §§ 18 Abs. 6, 20a Personalausweisgesetz (PAuswG),
- §§ 12 Abs. 4, 14a Abs. 1 eID-Gesetz (eID-G),
- §§ 1 Abs. 3, 18 Abs. 4, Anlage 1c Passverordnung (PassV),
- §§ 2 Nr. 2f, 5 Abs. 6, 19, Anhang 1b Personalausweisverordnung (PAuswV).
Folgende Daten werden nach Kategorien verarbeitet:
Wir verarbeiten immer folgende personenbezogene Daten bei der Anmeldung einer einzelnen Person (im Folgenden: berechtigte Person):
Von der berechtigten Person:
- Familienname/Ehename/Lebenspartnerschaftsname
- ggf. Geburtsname
- Vorname(n) / gebräuchlicher Vorname
- ggf. Künstlername / Ordensname
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Geburtsort, -land
- Geschlecht
- Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung
- Staatsangehörigkeit(en)
- Religionszugehörigkeit
- Bisherige Anschrift
- Weitere Anschrift(en)
- Einzugsdatum
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat
- Informationen zu Ausweisdokumenten
- Auskunfts-/Übermittlungssperren
- AZR-Nummer
- E-Mail-Adresse
- Neue Anschrift
Ist die berechtigte Person verheiratet oder verpartnert, verarbeiten wir immer die folgenden Daten von dem/der Ehegatten oder Lebenspartner*in:
- Familienname/Ehename/Lebenspartnerschaftsname
- ggf. Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Bisherige Anschrift
Hat die berechtigte Person minderjährige Kinder, dann die folgenden Daten der Kinder:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Bisherige Anschrift
Wir verarbeiten neben den persönlichen Identifikations- und Kontaktangaben personenbezogene Daten aus besonderen Kategorien gemäß Art. 9 DSGVO (Religionszugehörigkeit der antragsstellenden Person) sowie von Personengruppen mit erhöhten Schutzbedarf (Daten von minderjährigen Kindern).
Außerdem verarbeiten wir die folgenden Daten von Wohnungsgebenden:
- Familienname
- Vorname
- Anschrift
und Daten von Eigentümern (wenn diese nicht Wohnungsgebende sind):
- Familienname
- Vorname
Wenn die berechtigte Person beigeschrieben Familienmitglieder (Ehegatten/Lebenspartner*in und diesen oder der berechtigten Person beigeschriebene minderjährige Kinder) über diesen Online Dienst anmelden will, verarbeiten wir weitere Daten:
Von beigeschriebenem Ehegatten/Lebenspartner*in:
- Vorname(n) / gebräuchlicher Vorname
- ggf. Künstlername / Ordensname
- Geburtsort, -land
- Staatsangehörigkeit(en)
- Religionszugehörigkeit
- Weitere Anschrift(en)
- Einzugsdatum
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat
- Informationen zu Ausweisdokumenten
- Auskunfts-/Übermittlungssperren
- AZR-Nummer
- E-Mail-Adresse
- Neue Anschrift
Von minderjährigen Kindern, wenn diese der berechtigten Person und/oder deren Ehegatte/Lebenspartner*in beigeschrieben sind:
- Vorname(n) / gebräuchlicher Vorname
- ggf. Künstlername / Ordensname
- Geburtsort, -land
- Staatsangehörigkeit(en)
- Religionszugehörigkeit
- Weitere Anschrift(en)
- Einzugsdatum
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat
- Informationen zu Ausweisdokumenten
- Auskunfts-/Übermittlungssperren
- AZR-Nummer
- E-Mail-Adresse
- Neue Anschrift
Fall der/die Ehegatte/Lebenspartner*in oder ihm/ihr beigeschriebene Kinder der berechtigten Person einen gesetzlichen Vertreter hat, verarbeitet, werden die folgenden Daten zu den gesetzlichen Vertretern verarbeitet:
- Familienname/Ehename/Lebenspartnerschaftsname
- Vorname(n)
- Doktorgrad
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Geschlecht
In dem Online-Dienst werden personenbezogene Daten erhoben, für die Dauer der Anwendung zwischengespeichert und an die Einwohnermeldestelle der Stadt Bad König, als zuständige Behörde für das Verwaltungsverfahren, weitergeleitet. Nach Eingabe aller Daten und dem Hochladen der Wohnungsgeberbestätigung ist der erste Teil des Online-Dienstes beendet. Nach der Prüfung durch das Einwohnermeldeamt der Stadt Bad König, erhalten Sie eine Nachricht an die in Ihrem Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse (in Ausnahmefällen als Brief an Ihre neue Wohnanschrift). Sie werden aufgefordert, sich erneut im Online-Dienst anzumelden. Dann erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung, welche auch mit einem elektronischen Siegel versehen ist. Der Online-Dienst aktualisiert in einem nächsten Schritt mithilfe eines Kartenlesegerätes oder Ihres Smartphones über die App „AusweisApp“ den Chip auf Ihrem Ausweisdokument. Ihre Daten werden an die Bundesdruckerei übermittelt, Ihnen einen Aufkleber mit für Ihr Ausweisdokument übersendet.
4. EMPFÄNGER DER DATEN
Intern
Innerhalb des Einwohnermelde- und Passamtes erfolgt die Sachbearbeitung im Bereich Einwohnermeldestelle.
Die Meldebehörde hat nach § 2 Abs. 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Abs. 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§ 36 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.
- Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdiensten aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Stadt Bad König) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
- Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebühren-pflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
- Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.
- Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
- Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
- An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.
Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 S. 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Abs. 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
Extern
Von der Stadt Bad König eingesetzte Auftragsverarbeiter (nach Art. 28 DSGVO) insbesondere im Bereich IT-Dienstleistungen, Logistik- und Druckdienstleistungen, die Ihre Daten weisungsgebunden für uns verarbeiten.
Aufgrund der oben zitierten Rechtsgrundlagen übermittelt der Online-Dienst Ihre personenbezogenen Daten an die Wegzugsmeldebehörde und erhält den Meldeschein von dort. Im weiteren Verlauf des Online-Dienstes werden die Anmeldedaten an die Zuzugsmeldebehörde übermittelt. Der Online Dienst sendet auf Grundlage der zu Beginn des Online-Dienstes eingeholten Einwilligung im weiteren Verlauf eine Meldung an die zuständige Personalausweis-, Pass- bzw. eID-Karte-Behörde bei Aktualisierung Ihrer Ausweisdokumente.
5. ÜBERMITTLUNG IN EIN DRITTLAND
Es erfolgt keine Datenübermittlung an ein Drittland.
6. DAUER DER DATENSPEICHERUNG
Die Daten werden in diesem Online-Dienst erhoben und für die oben beschriebenen Verfahrensschritte verwendet. Die Daten werden nach Abschluss des jeweiligen Verfahrensschrittes spätestens nach 90 Tagen gelöscht. Nach Abschluss des Online-Dienstes (Aktualisierung des Ausweisdokumentes) werden Log-Files, die personenbezogene Daten enthalten, maximal für 180 Tage gespeichert und dann gelöscht.
7. IHRE RECHTE
Sie haben folgende Betroffenenrechte gemäß der EU-DSGVO, die Sie geltend machen können, wenn wir Ihre Daten verarbeiten:
- das Recht auf Auskunft Art. 15 EU-DSGVO
- das Recht auf Berichtigung Art. 16 EU-DSGVO
- das Recht auf Löschung Art. 17 EU-DSGVO
- das Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 EU-DSGVO
- das Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 EU-DSGVO
- das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Art. 21 EU-DSGVO
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die für die Stadt Bad König zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
Soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) EU-DSGVO) beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, berührt wird.
Widerspruchsrecht Art. 21 EU-DSGVO
Erfolgt eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) EU-DSGVO, haben sie gem. Art. 21 EU-DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Können durch uns in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten keine zwingenden schutzwürdigen Gründe, die Ihren Rechten, Freiheiten und Interessen überwiegen, nachgewiesen werden, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr.
Zur Wahrung Ihrer Rechte können Sie uns gerne kontaktieren (siehe Kontaktdaten verantwortliche Stelle).