Haushalt 2026

Haushaltssatzung der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2026 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König am 05.02.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

28.393.531 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-28.394.113 €

mit einem Saldo von

-582 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-45.609 €

mit einem Saldo von

-45.609 €

mit einem Fehlbedarf von

-46.191 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 

1.223.152 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.991.603 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 3.495.304 €

mit einem Saldo von

- 1.503.701 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.500.000 €

Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf

- 1.362.699 €

mit einem Saldo von

137.301 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

- 143.248 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 200.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer


a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

475 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

690 v.H.

2. Gewerbesteuer auf

405 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 05.02.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Für die Bewirtschaftung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen gilt die als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.

Bad König, den 05.02.2026

Der Magistrat der Stadt Bad König
(Hofferbert, Bürgermeister)

Haushaltsgenehmigung der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2026

Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2026:

  • zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung,
  • zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von

1.500.000 € 
(in Worten: eine Million fünfhunderttausend Euro),

gemäß § 103 Abs. 2 HGO,

  • zu der Festsetzung des in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

200.000 €
(in Worten: zweihunderttausend Euro)

gemäß § 102 Abs. 4 HGO

und

  • zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von

3.000.000 €
(in Worten: drei Millionen Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Im Auftrag

gez. Detlef Röttger
Detlef Röttger
Oberamtsrat