Amtliche Bekanntmachung zur Kommunalwahl 2026


In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.04.2026 sind die am 15.03.2026 gewählten Stadtverordneten

  • des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
    Herr Bernhard Geist, Stettiner Str. 4, 64732 Bad König
  • des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
    Herr Bernd Gottschalk, Am Hirtenberg 13, 64732 Bad König
  • des Wahlvorschlages der Zukunft Bad König e. V. (ZBK)
    Frau Beate Bünau, Parkstr. 9, 64732 Bad König und
    Herr Helge Lorenz, Magdeburger Str. 21, 64732 Bad König
    Herr Martin Schlingmann, Am Kalkofen 20, 64732 Bad König

als ehrenamtliche Stadträtin bzw. Stadträte in den Magistrat der Stadt Bad König gewählt worden.

Die vorgenannten Personen haben gegenüber der Gemeindewahlleiterin schriftlich erklärt, dass sie auf ihr Stadtverordnetenmandat verzichten.

Als Nachrücker werden die nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl festgestellt.

Aus dem Wahlvorschlag der CDU:

Der nächste, noch nicht berufene Bewerber, Herr Markus Wangler, Am Gänsbrunnen 11, 64732 Bad König, kann gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) aufgrund seines erklärten Austritts aus dem CDU-Stadtverband nicht berücksichtigt werden.

Somit rückt als nächster, noch nicht berufene Bewerber,
Herr Adriano Antonelli, Hummetröther Str. 48, 64732 Bad König, in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Aus dem Wahlvorschlag der SPD rückt
Herr Werner Ditter, Linnigweg 4, 64732 Bad König,

aus dem Wahlvorschlag der ZBK rücken
Herr Jannik Müller, Michelstädter Str. 29, 64732 Bad König,
Herr Dr. Helge Schäfer, Berggartenstraße 71, 64732 Bad König, und
Herr Frank Rickert, Am Gickelsgraben 4, 64732 Bad König

in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Einspruch erheben.

Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Bad König, 15.04.2026

gez.
Christiane Kees,
Gemeindewahlleiterin