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Wasserentnahme aus Gewässern wegen anhaltender Trockenheit verboten
Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 31. August 2026. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Verbot gilt auch für Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke an Gewässer angrenzen.
Die anhaltende Trockenheit sorgt für niedrige Pegelstände in den Gewässern. Das noch vorhandene Wasser benötigt die Natur dringend selbst. Wer sich nicht an das Verbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, so dass Bußgelder verhängt werden.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Kreis-Homepage www.odenwaldkreis.de eingestellt; am schnellsten zu finden mit dem Suchbegriff „Amtliche Bekanntmachungen“.
