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Maßnahmen zur Verhütung von Waldbränden
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen hat die Gefahr von Wald- und Vegetationsbränden auch in unserer Region deutlich erhöht. Aus diesem Grund weist der Magistrat der Stadt Bad König eindringlich auf die Notwendigkeit hin, größte Vorsicht walten zu lassen und die gesetzlichen Regelungen strikt zu befolgen.
Grundlage für die Verhaltensregeln im und am Wald ist das Hessische Waldgesetz (HWaldG). Wir möchten Sie auf die Bestimmungen des § 8 HWaldG aufmerksam machen:
- Generelles Feuer- und Rauchverbot: Es ist grundsätzlich verboten, im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand Feuer anzuzünden. Dieses Verbot schließt ausdrücklich auch das Rauchen mit ein.
- Ausnahmen: Von diesem Verbot ausgenommen ist das Grillen auf Grundstücken mit zugelassener Wohnbebauung sowie die Nutzung von hierfür ausdrücklich ausgewiesenen und eingerichteten Grillplätzen.
- Genehmigungspflicht: Jede andere Art von offenem Feuer (z. B. Brauchtumsfeuer) im genannten Bereich bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die zuständige untere Forstbehörde (Forstamt Michelstadt).
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich eigenverantwortlich über die tagesaktuelle Gefahrenstufe zu informieren. Die offizielle Waldbrandgefahrenkarte für Hessen ist jederzeit unter folgendem Link abrufbar:
https://landwirtschaft.hessen.de/wald/waldbrandgefahr
Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller, durch umsichtiges Verhalten einen aktiven Beitrag zum Schutz unserer wertvollen Wälder zu leisten.
