- Rathaus
- Leben in Bad König
- Tourismus & Kultur
- Wirtschaft
Bauleitplanung der Stadt Bad König Gewerbegebiet an der B45
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad König
zu den Bebauungsplänen
hier: Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf
der o.g. Bauleitplanung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König hat in ihrer Sitzung am
19.05.2022 den Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 45“ als Entwurf zur
Durchführung der förmlichen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes betrifft die Grundstücke mit
der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Bad König, Flur 7, Nrn. 301 tlw. und
302 tlw. und Flur 8, Nrn.891- 894, 895/1, 895/2, 896 - 905, 906/1, 906/2, 906/3, 907,
909 - 916, 917/1, 917/2, 918, 919,921, 922/1, 922/2, 923, 924, 925/1, 925/2, 926 tlw.,
927 - 930 sowie Nrn. 932 tlw. und 944/2 tlw. (jeweils Straßenverkehrsfläche).
Die räumliche Abgrenzung des vorläufigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
ist der beigefügten Plandarstellung (ohne Maßstabsangabe) zu entnehmen. Die
Darstellung wird hiermit Teil der Bekanntmachung.
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet an der B 45“, bestehend aus der Planzeichnung, den beiden
Detailplänen Nord und Süd, der gesonderten Planzeichenerklärung, dem Textteil zum
Bebauungsplan, der zugehörigen Begründung mit Anlagen in Form von
Fachgutachten (Artenschutzprüfung, Biotopkartierung, Hydrogeologisches Gutachten,
Schalltechnische Untersuchung, Umwelttechnische Bodenuntersuchung, Baugrunduntersuchung,
Archäologisch-geophysikalische Prospektion, Verkehrsgutachten)
sowie dem Umweltbericht mit Bestandskarte, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und
Konzept der Ersatzmaßnahmen in der Zeit vom
06.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022
auf der offiziellen Homepage der Stadt Bad König (www.badkoenig.de), Rubrik
Wirtschaft - Stadtentwicklung - Bebauungspläne oder über das
Bauleitplanungsportal des Landes Hessen eingesehen werden kann sowie
im Rathaus der Stadt Bad König
Schlossplatz 3, 64732 Bad König
während der folgenden Dienststunden öffentlich ausliegt:
Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie zur Aufrechterhaltung
der Dienstleistungen der Zugang zum Rathaus weiterhin eingeschränkt ist.
Eine Einsichtnahme ist zu den täglichen Öffnungszeiten möglich. Jedoch sind die Türen
des Rathauses wegen Coronaschutzmaßnahmen weiterhin geschlossen und bei
einem Besuch muss die Klingel am Haupteingang im Innenhof zwischen dem Rathaus
(Altes Schloss) und der Evangelischen Kirche betätigt werden, um in das Gebäude
hereingelassen zu werden.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich.
Termine können Sie unter der Telefondurchwahl 06063/5009-0 oder -28 vereinbaren.
Die Durchwahlnummern der Verwaltungsmitarbeiter*innen finden Sie zudem in den
Bad Königer Stadtnachrichten auf Seite 2 oder über die Homepage der Stadt Bad König.
Bei Eintritt in das Verwaltungsgebäude ist das Tragen eines medizinischen Mund-
Nase-Schutzes verpflichtend. Die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind
zu beachten.
Sollten sich die Corona bedingten Einschränkungen ändern, so gelten die jeweils aktuell
gültigen Regeln.
Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der o. g.
öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten und während des genannten
Auslegungszeitraumes eine Stellungnahme an den Magistrat der Stadt Bad König abgegeben
werden kann.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
a) Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
Der Umweltbericht ordnet die Planung zunächst in die maßgeblichen Fachziele wie
Bodenschutz, Naturschutz, Immissionsschutz etc. und die übergeordneten Planwerke
des Regionalplans und Flächennutzungsplans ein. Des Weiteren erfolgt eine
Bewertung des Umweltzustandes und -bestandes sowie die Prognosen für die verschiedenen
Schutzgüter Landschaft, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Mensch,
Klima und Luft und kulturelles Erbe. Anschließend werden die Wechselwirkungen
zwischen den Schutzgütern betrachtet und sowohl Standortalternativen als auch
der Prognose Null-Fall (Nichtumsetzung der Planung) erörtert. Der zuvor beschriebene
Eingriff aufgrund der Planung wird in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gemäß
Hessischer Kompensationsverordnung 2018 berechnet und ein Defizit ermittelt,
welches mittels externer Maßnahmen auszugleichen ist, die über die aufgelisteten,
schutzgutbezogenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen im Plangebiet hinausgehen.
b) Konzept zur Umsetzung von Ersatzmaßnahmen als Bestandteil der Ausgleichsplanung
zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 45“
In der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde ein Biotopwertdefizit festgestellt, für
das gebietsinterne Ausgleichsmaßnahmen einer vollständigen Kompensation nicht
zur Verfügung stehen, sodass dies gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG durch Ersatzmaßnahmen
auf externen Flächen kompensiert werden muss. Die Ausarbeitung der
Ersatzmaßnahmen beschreibt die dafür vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen
im Stadtgebiet Bad Königs. Im Konzept werden die ausgewählten Flächen in den
Ortsbezirken dargestellt, die darauf umzusetzenden Maßnahmen erläutert und der
dadurch erbrachte Biotopwertgewinn berechnet. Es sind 8 Maßnahmen an terrestrischen
Lebensräumen (Landoberfläche) und 4 weitere Maßnahmen an limnischen
Lebensräumen (Süßgewässer) vorgesehen.
c) Fachgutachten und Untersuchungen im Zusammenhang mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 45“:
- Artenschutzprüfung zur Ermittlung, inwieweit die Planung mit den Anforderungendes § 44 Abs. 1 BNatSchG vereinbar ist und ob vorhabenbedingte Auswirkungen zu erwarten sind.
- Biotoptypenkartierung und floristische Erfassung im Plangebiet.
- Hydrogeologisches Gutachten zur Prüfung, ob eine Beeinflussung der Grundwasserständewährend der Baumaßnahme möglich ist und wie sich die zu erwartende Versiegelung im bebauten Zustand auf die Hydrogeologie auswirken kann.
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 45" im Hinblick auf die Lärmeinwirkungen durch Straßen- und Schienenverkehr.
- Umwelttechnische Bodenuntersuchung für das Grundstück Bad König, Außenliegen 15 (ehemalige Tankstelle, westlich der B 45 und angrenzend an den Geltungsbereich innerhalb der Talaue der Mümling liegend) zur Erkundung möglicher schädlicher Bodenveränderungen durch die Vornutzung.
- Baugrunduntersuchung im Bereich der Erschließungsstraße für das geplante Gewerbegebiet, mit Auswertung und Darstellung der Bodenerkundungen, Labor- und Feldversuche sowie geotechnische Bodenkennwerte.
- Archäologisch-geophysikalische Prospektion im Geltungsbereich des geplanten Gewerbegebietes (Magnetometerprospektion vom 18. bis 20. September und am 30. Oktober 2018) zur Detektion von obertägig nicht sichtbaren archäologischen Befunden.
- Verkehrsgutachten für das geplante Gewerbegebiet zur Ermittlung des aktuellen und zu erwartenden Verkehrsaufkommens, der Prognose-Belastung und einer Leistungsfähigkeitsberechnung.
d) Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 1 BauGB
zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 45“:
- BUND-Odenwald: landwirtschaftliche Flächen, Alternativen, angrenzendes Naturschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiet, Eingrünung, Gewässerrandstreifen, Abschätzung der Umweltfolgen, Artenkatalog und Artenschutz, Ausgleichsflächen und Ausgleichsverpflichtung.
- HessenArchäologie: Kulturdenkmäler i. S. d. § 2 Abs. 2 HDSchG (Bodendenkmäler), vorbereitende Untersuchungen.
- Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.: Umgang mit Grund und Boden, Auengebiet der Mümling, Naturschutzgebiet, Ornithologische Studie.
- NABU Kreisverband Odenwald: Auswirkungen der Eingriffe auf Boden und Grundwasser, Artenschutz, Grünflächen.
- Odenwaldkreis, Hauptabteilung VI
Gesundheitsamt: Trinkwasserschutz, Heilquellenschutzgebiet.
- Odenwaldkreis, V.50 Umwelt und Naturschutz:
- Untere Wasserbehörde, Untere Bodenschutzbehörde: Hydrogeologie, Abwasser- und Niederschlagssituation, Umgang mit Niederschlagswasser, Gewässereinleitung, Heilquellenschutzgebiet.
- Untere Naturschutzbehörde: Lage des Plangebietes, angrenzendes Naturschutzgebiet, floristische und faunistische Untersuchungen, naturschutzfachliche Mindestanforderungen.
- Immissionsschutz: Vorbelastungen, Lärmprognosen für Bauprojekte.
- Regierungspräsidium Darmstadt: Alternativen, Nachweis des Bedarfs, hochwertige landwirtschaftliche Böden, nachzuweisende Ausgleichsmaßnahmen, angrenzendes Naturschutzgebiet, Abflussregelung, Hydrologie, Bodenschutz, Grundwasser, Immissionsschutz
- Wasserverband Mümling: Gewässerrandsteifen nach § 23 HWG.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im
Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die
Stadt Bad König deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren
Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme
der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer,
E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c
und 1e der Datenschutzgrundverordnung werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht
den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Die Stadt Bad König hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten
gemäß § 4 b BauGB auf das Planungsbüro InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG übertragen.
Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Bad König, den 27.05.2022
Der Magistrat der Stadt Bad König
Muhn, Bürgermeister
zu den Bebauungsplänen

Abbildung: Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 45“ (Quelle: InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG auf Basis eines Auszugs des amtlichen
Liegenschaftskatasters).
Liegenschaftskatasters).