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Wahlen
Anstehende Wahltermine:
- Kommunal- und Ausländerbeiratswahl am 15. März 2026
- Bürgerentscheid zur Sanierung des Freibads am 15. März 2026
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Kommunal- & Ausländerbeiratswahlen 2026
Wahlhelfer/innen gesucht
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 15. März 2026
Für die Kommunalwahl am Sonntag, 15. März 2026 werden engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.
Die Stadt Bad König ist auf die Mitarbeit von ca. 110 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern angewiesen. Das Gebiet der Stadt Bad König ist in 10 Wahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke eingeteilt; für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden, der aus 1 Wahlvorsteher/in, 1 stellv. Wahlvorsteher/in, 1 Schriftführer/in, 1 stellv. Schriftführer/in und zusätzlich noch 2 - 4 Beisitzern bestehen.
Wir bitten daher die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, sich für das Ehrenamt des Wahlhelfers zur Verfügung zu stellen. Die Tätigkeit als Wahlhelfer/in ist eine wichtige Aufgabe im Dienste unserer Demokratie, für die es sich lohnt, einige wenige Stunden Freizeit zu investieren.
Die wesentlichen Aufgaben des Wahlvorstandes sind die Abwicklung der Wahlhandlung sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses. Sie benötigen keine Vorkenntnisse. Es wird dafür gesorgt, dass in jedem Wahlbezirk bereits erfahrene Wahlhelfer/innen eingesetzt werden, die diese Aufgabe schon einmal wahrgenommen haben. Zudem werden die Wahlvorsteher/innen und deren Stellvertreter sowie auch interessierte Wahlhelfer/innen rechtzeitig vor der Wahl entsprechend geschult.
Die Mitglieder des Wahlausschusses arbeiten in zwei Schichten, so dass nur ein halber Tag Wahldienst geleistet werden muss. Ab 18:00 Uhr trifft sich dann der gesamte Wahlvorstand zur Ermittlung des Wahlergebnisses.
Für Ihr Engagement erhalten die Wahlhelfer/innen ein Erfrischungsgeld.
Ebenso werden auch noch für die Auszählung der kumulierten und panaschierten Stimmzettel am Montag, 16. März 2026 Wahlhelfer/innen gesucht. Hier ist für die Ausübung dieses Ehrenamtes eine Freistellung von der Arbeit möglich.
Sollten Sie Interesse haben, eine solche wichtige Aufgabe im Dienste der Demokratie zu übernehmen, wenden Sie sich bitte an Frau Kees (Tel.: 06063/500922 oder per Email: kees@stadt.badkoenig.de).
Hofferbert, Bürgermeister
Musterstimmzettel
Wahlergebnisse
Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025
Wahlergebnis der Europawahl 2024 und der Bürgermeisterwahl 2024 in Bad König
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Bad König am 09. Juni 2024
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Juni 2024 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
Anzahl der Wahlberechtigten 7.723
Anzahl der Wählerinnen und Wähler 4.660
Anzahl der gültigen Stimmen 4.578
Anzahl der ungültigen Stimmen 82
Die Wahlbeteiligung betrug 60,34 %.
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd.Nr. Familien- und Rufname Träger des Wahlvorschlages Stimmen %__
01 Hofferbert, Frank Zukunft Bad König (ZBK) 2.815 61,49
02 Horn, Klaus-Dieter Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD) 826 18,04
03 Muhn, Axel Einzelbewerber Muhn 937 20,47
Auf den Bewerber Herrn Frank Hofferbert sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.
Damit ist
Frank Hofferbert
zum Bürgermeister der Stadt Bad König gewählt.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters:
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen von dem Tag dieser Bekanntmachung ab schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Bad König, Schloßplatz 3, 64732 Bad König, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad König, den 11. Juni 2024
Kees,
Gemeindewahlleiterin