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Wasser-Entnahme aus Gewässern untersagt
Der Odenwaldkreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Kreisgebiet bis auf Widerruf untersagt wird. Hiervon ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 22. Juli 2023, um 0:00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 31. Oktober 2023.
Die Untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.
Begründet ist das Verbot in der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden ausreichenden Niederschlägen. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich.
Die Allgemeinverfügung mit allen einzelnen Bestimmungen wird im Laufe des Tages auf der Homepage des Kreises www.odenwaldkreis.de unter „Aktuelles“ eingestellt.