Projektaufruf Regionalbudget Odenwald 2025


Wichtig ist, dass sich die zu fördernden Projekte in den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie Odenwald 2023-2027 wiederfinden.
Der Fördersatz beträgt 80 % der förderfähigen Kosten. Dabei dürfen die BruttoGesamtkosten jedes einzelnen Projektes nicht unter 2.000 € und nicht über 20.000 € liegen.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig. Gegenstände unter 410 € (netto) Einzelpreis können nicht gefördert werden. Bauliche und sonstige genehmigungspflichtige und vergleichbar komplexe Maßnahmen sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen. Unternehmen sind
von einer Förderung mit Mitteln aus dem Regionalbudget ebenfalls ausgeschlossen. Die Förderung ist zudem nicht mit anderen Förderungen kombinierbar.
Die Projekte werden vom IGO-Förderausschuss in einem transparenten Verfahren mit Hilfe des Projektauswahlkriterienkatalogs bewertet und ausgewählt.
Folgende Auflistung soll Impulse für Kleinprojekte geben:
- Regionale Identität schaffen
- Ehrenamtskultur insbesondere bei jungen Menschen fördern
- Gemeinschaftssinn stärken
- Im Sinne des Gemeinwohls handeln
- Ortstypische Kultur bewahren
- Nachhaltigkeit durch bevorzugte Nutzung erneuerbarer Energien begünstigen
- Attraktivität des ländlichen Raums als Wohn- und Arbeitsort stärken
- Ländliches Leben attraktiveren
- Barriere-Hürden abbauen und Teilhabe für Alle schaffen
- Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
- Dorftreffpunkte für Jung und Alt schaffen
- Gegenseitige Unterstützung fördern
- Erhalt der standorttypischen Flora und Fauna
- Touristisches Angebot weiterausbauen

Originalantragsunterlagen müssen bis zum 15. Februar 2025 bei der Interessengemeinschaft Odenwald eingereicht werden.
Projekte dürfen erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Bereits vorher begonnene Projekte, für die z. B. schon ein Auftrag erteilt wurde, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Abrechnung der Projekte, sowie die Nachweise über die verpflichtende Öffentlichkeitsarbeit und die Umsetzung der Maßnahme, müssen spätestens am 15. Oktober 2025 bei der IGO vorliegen. Eine Verlängerung der damit gegebenen Frist ist nicht möglich. Projekte, die verspätet abgerechnet werden, können keine Förderung erhalten. Die Auszahlung der Förderung erfolgt Mitte November.
Nähere Informationen sowie ein Formblatt, das die Antragstellung erleichtern soll, stehen auf der Homepage der IGO unter https://www.region-odenwald.de/regionalbudget/ bereit.

Auch weitere Informationen sowie eventuelle Änderungen bzw. Neuerungen erhalten Sie auf unserer Homepage oder in der IGO-Geschäftsstelle.
Bitte beachten Sie:
Eine Vorprüfung der Anträge kann nur bis zum 12. Februar 2025 erfolgen.
Kontakt:
Ines Günther-Laake
Interessengemeinschaft Odenwald e.V.
- Regionalmanagement -
Helmholtzstr. 1
64711 Erbach
Telefon: 06062 8090220
E-Mail: regionalbudget@region-odenwald.de
Webseite: www.region-odenwald.de